Sowas steht auch nicht in den Serien papieren. Dazu müsste man die Serien Prototypen Test Daten haben. Darin steht bestimmt was ! Aber bringen auf jedenfall da er das Heck ja ein wenig runterdrückt.
Original Seat Ibiza 6J Dachkantenspoiler
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Also wenn vom Dachspoiler ein Anpressdruck "meßbar" vorhanden wäre, wäre auch eine geringere Vmax meßbar Glaub kaum das man die paar Gramm/Newtonchen "meßbar" nennen kann.
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Ich denke je nach Tieferlegung vorne und hinten produziert der Spoiler schon Anpressdruck, das Auto ist ü200km/h deutlich ruhiger und bei weitem nicht mehr so windanfällig... Die Topspeed ist etwas geringer, der Kleine schafft nur noch Tacho 210, dann braucht es einen Berg oder Windschatten..
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Sowas steht auch nicht in den Serien papieren.
Nee, leider nicht.
Wenn ich das nächste mal beim Freundlichen bin,
kann ich ja mal fragen.Ob da was bei rumkommt ?
Die Topspeed ist etwas geringer, der Kleine schafft nur noch Tacho 210...
Wie hoch war denn die Vmax vorher, ohne Spoiler?
Mir fällt gerade auf, dass es hier eig. um TÜV-Fragen geht.
Aber ich hoffe, dass es O.K. ist, wenn mittlerweile allgemein über den Dachkantenspoiler diskutiert wird :mops: . -
Ich meine beim 6L gab es damals einen Dachkantenspoiler von Seat Sport und in dem Prospekt war (so meine ich mich zu erinnern) eine Info über den Anpressdruck.
Weiß eigentlich jemand wieviel Kilo Abtrieb der Spoiler bringt?
Anpressdruck wird übrigens nicht einfach in Kg angegeben. Das ergibt keinen Sinn, da er von der anströmenden Luft und ihrer Geschwindigkeit abhängt.
Das ist vielmehr ein Faktor (ca) - so wie der cw-Widerstand auch.Mit Hilfe der Fläche der angeströmten Oberfläche, dem cw-wert und der Geschwindigkeit der anströmenden Luft, müsstest Du dann auf eine Kraft kommen.
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Dazu gibts schon einen Thread: http://www.ibiza-forum.de/inde…ead/89218-Spoilerwirkung/
Wie da schon von Morris geschrieben wurde, ne Kiste Wasser bringt wahrscheinlich den selben Effekt. -
Vmax habe ich kaum Unterschied gemerkt. Mein 2.0TDI hat auch mit Spoiler 225 gepackt bergab, auf der Geraden auch problemlos 210+. Problem ist, dass ich den Spoiler am FR direkt und am Cupra nach 4 Wochen montiert hat. Ist für mich ein Muss, deswegen sind meine Aussagen da nicht so aussagekräftig.
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Hab den jetzt bei der Freundin angeklebt, macht echt gut was her und gibt eine wesentlich bessere Linie
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Hallo, ich möchte das Thema aufgreifen da ich mich frage ob der auch zulässig ist beim ST und auch passt. Eigentlich ist der ST ja nicht groß anders.
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Sind unterschiedlich
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Hallo,
hat einer von euch den Spoiler wie es in der EG-Genehmigung steht in die Fahrzeugpapiere eingetragen? Ich wollte das gestern machen, aber die Zulassungsstelle wollte mir das nicht eintragen.
Zum einen, weil die EG Genehmigung von 2008 und mein Auto von 2012 sind (die Frau war da Beratungsresistent, dass es immer noch das gleiche Modell ist) und dann ist da wohl ein Fehler in der EG-Genehmigung. Da steht das soll unter Ziffer 33 eingetragen werden, das gibt es laut der Frau von der Zulassungsstelle aber seit 2005 nicht mehr. Die meinte die tragen mir das nur ein wenn ich was vom TÜV habe oder eine Bestätigung vom Hersteller, dass das für mein Auto geeignet ist -
Hatte selbiges Thema bei der Zulassungsstelle auch vorgestern.
Hab auch auf den Satz verwiesen - eine Abnahme durch eine Prüsinstitution ist nicht notwenig, anpassung der Fahrzeugpapiere bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle möglich.Aber die wollten es einfach nicht machen.
Und bei mir steht es in den Papieren der Seat Seitenschweller sowie bei dem Original Spoiler.
Dabei steht ja in dem KBA schreiben geeignet für Fahrzeuge Seat ibiza 6J ab Nr. ....
Aber es ist generell bei Eintragungen so dass ich mir vorkomme dass ich beim Tüv sowie der Zulassungsstelle immer das Gefühl habe ich müsste denen ihren Job erklären
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habe es mit fahrwerk felgen kombi direkt eintragen lassen. War ohne probleme
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Da steht das soll unter Ziffer 33 eingetragen werden, das gibt es laut der Frau von der Zulassungsstelle aber seit 2005 nicht mehr.
Nicht nur lt. der Frau.Hab da mal was von Tante Wiki geklaut:
"Für Kfz-Neuanmeldungen und -Ummeldungen ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil I seit 1. Oktober 2005 in Deutschland den Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief."
"Die Dokumentation [...] aller weiteren eintragungspflichtigen technischen Änderungen zum Serienzustand soll in Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) [...] erfolgen..."
...anstatt wie bisher unter Ziffer 33.
Wusste ich bisher aber auch nicht, da ich noch nichts eintragen musste.
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Naja, die KBA Schreiben sowie der 6J Ibiza sind von weit nach 2005, schon ein wenig peinlich dass da noch "33" steht....
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Ja, eindeutig ein Fehler im Dokument.
...oder eine Bestätigung vom Hersteller, dass das für mein Auto geeignet ist
Hat schon jemand so eine Bestätigung?Dann könnte man selbiges Schreiben doch für alle hier einstellen, die Probleme bei der Eintragung haben. Betrifft ja sicherlich auch die restl. Bestandteile des Aerokits.
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Ich werde den Seat-Kundendienst anschreiben. Allerdings dauert es ja meistens ein paar Wochen bis die Antworten.
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Ich habe heute eine Antwort von der Seat Kundenbetreuung erhalten, leider wenig hilfreich
"Wir können gut nachvollziehen, dass diese Situation für Sie unbefriedigend ist. Wir [...] haben jedoch keinen Einfluss auf die Prozesse bei den Zulassungsbehörden. Da die Gutachten schon etwas älter sind, kann es passieren, dass Sie auf eine nicht mehr bestehende Eintragungsstelle verweisen. Diese Änderung wurde jedoch von den Behörden vorgenommen.
Gerne senden wir Ihnen noch einmal die entsprechende ABE zu. Ein anderes Dokument liegt uns nicht vor. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus der Ferne nicht prüfen können, ob die ABE für Ihr Fahrzeug verwendet werden kann.
Möglicherweise wenden Sie sich bei der Zulassungsstelle einmal an eine höhere Instanz, sollte Ihr Sachbearbeiter den Eintrag weiterhin verweigern."Und dann haben sie mir wieder die gleiche ABE geschickt, die beim Spoiler dabei war. Die hatte ich denen auch als Kopie in meiner Email mitgeschickt
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Gibt's hier was Neues?
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Ich habs beim Tüv mit eintragen lassen ... er sagt dass es eindeutig da drin steht dass das Teil für das Fahrzeug zugelassen ist und auch kein Problem darin besteht das dort steht Zeile 33, was wohl daraus resultieren muss, dass die ERSTE Typgenehmigung des Ibiza 6J damals (worauf sich das Gutachten bezieht) vor der Umstellung auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II stattgefunden hat.
Ziemliches Wirwar, aber ich hab den Spoiler sowie die Seitenschweller mittlerweile in den Fahrzeugpapieren stehen.