Rechtliche Beurteilung von Frontscheibenaufklebern

  • Da in letzter Zeit immer mehr Fahrzeuge mit stylischen Aufklebern in der Frontscheibe ausgerüstet werden,
    hier mal die rechtliche Beurteilung dazu:


    Der Gesetzgeber ging anfangs nur davon aus, dass nur sogenannte Frontkeile im oberen Bereich der Scheibe
    angebracht werden- als Ersatz für Fahrzeuge, die noch nicht vom Hersteller entsprechend ausgerüstet sind.
    Dennoch sind die Vorschriften auch für andere Aufkleber/ Folien eindeutig:


    Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen
    (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine
    Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt
    für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen
    auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der
    Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19
    Abs. 4 StVZO).
    Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23
    StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306).


    Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm
    1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit
    Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben
    (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557), der Sichtbereich
    muss frei bleiben.
    Hiermit ist der Hauptsichtbereich gemeint- im Allgemeinen sagt man "alles, was der Scheibenwischer
    berührt".


    Auch Ausländische Fahrzeuge, für die die StVZO insoweit nicht gilt, sind in der Pflicht:


    §23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden(1)Wer
    ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das
    Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den
    Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden...


    Deshalb:
    In der Frontscheibe sollten nur folgende Aufkleber sein:
    - Umweltplakette :S
    - ADAC (oder AVD..). Mitgliedschaft für den Fall des Abschleppens/ Umsetzen
    - Aufkleber für die Rettungskräfte als Hinweis einer Rettungskarte hinter der Fahrersonnenblende (Zeigt Airbags, Batterie usw an)

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    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.(Philip Rosenthal)

  • Soviel zur Theorie.


    In der Praxis sieht es immer anders aus.
    Egal ob von oben oder unten, oder sogar seitlich, findet man allerlei Aufkleber.
    Bilder, Logos, Namen, Sprüche bis hin zu Beleidigungen.


    Niemand macht sich Gedanken, in wie weit durch sowas die Sicht behindert wird.


    Da hatten wir mal so einen Experten, der das untere Drittel seiner Frontscheibe mit einem Spruch gegen Ordnungskräfte umrahmt mit Grafiken von obszönen beleidigenden Gesten beklebt.


    Da durch diese Sichtbehinderung eine sichere Weiterfahrt nicht mehr möglich war, musste diese solange untersagt werden, bis die Aufkleber, für die auch keinerlei Gutachten vorlag, entfernt waren.

  • Sehen wirs mal so.
    Mobile Navis, Handy-Halterungen, etc. selbst Umweltplaketten gehoeren dann nicht an die Scheibe....


    Janner: bei dem Beispiel muss man euch ja ausnahmsweise mal loben...

  • Also bei meinem Ibiza ist ne Markierung an der Frontscheibe in wie weit ein Sonnenkeil runtergehen darf. Ob diese Markierung schon beim 6L oder bei den 08ern vom 6j schon vorhanden ist keine Ahnung.

  • Mich nervt dieser Umweltquark auch auf! Zumal es total unsinnig ist.
    Mein ursprünglicher Aufkleber war deshalb oben in der Scheibe, beim Austausch haben sie in allerdings unten hingesetzt. *nerv


    Wer keine Markierung hat, muss eben berechnen.
    Die 10% Regel stimmt hier nicht, es geht um 0,1qm


    Die Berechnung ist deshalb


    0,1: Scheibenbreite


    Beispiel: Scheibenbreite 1,20m


    0,1qm: 1,20m= 0,0833---> maximale Breite des Keils 8,3cm

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    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.(Philip Rosenthal)

  • Mich nervt dieser Umweltquark auch auf! Zumal es total unsinnig ist.


    ...und zumal es beim Benziner-Einspritzer eigentlich nur grün oder nichts gibt.
    Warum kriegt man dann diese Ding dann nich gleich an den Zulassungsschein dran geheftet......die leidige Diskussion ;)


    Aber diese Markierung finde ich interessant, ein Kontrolleur könnte so besser abschätzen, ob die Frontscheibe zugeklebt ist....
    Muss ich ma bei meiner Kiste kucken.....