Da in letzter Zeit immer mehr Fahrzeuge mit stylischen Aufklebern in der Frontscheibe ausgerüstet werden,
hier mal die rechtliche Beurteilung dazu:
Der Gesetzgeber ging anfangs nur davon aus, dass nur sogenannte Frontkeile im oberen Bereich der Scheibe
angebracht werden- als Ersatz für Fahrzeuge, die noch nicht vom Hersteller entsprechend ausgerüstet sind.
Dennoch sind die Vorschriften auch für andere Aufkleber/ Folien eindeutig:
Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen
(§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine
Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt
für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen
auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der
Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19
Abs. 4 StVZO).
Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23
StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306).
Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm
1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit
Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben
(Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557), der Sichtbereich
muss frei bleiben.
Hiermit ist der Hauptsichtbereich gemeint- im Allgemeinen sagt man "alles, was der Scheibenwischer
berührt".
Auch Ausländische Fahrzeuge, für die die StVZO insoweit nicht gilt, sind in der Pflicht:
§23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden(1)Wer
ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das
Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den
Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden...
Deshalb:
In der Frontscheibe sollten nur folgende Aufkleber sein:
- Umweltplakette
- ADAC (oder AVD..). Mitgliedschaft für den Fall des Abschleppens/ Umsetzen
- Aufkleber für die Rettungskräfte als Hinweis einer Rettungskarte hinter der Fahrersonnenblende (Zeigt Airbags, Batterie usw an)