FoliaTec Bremssattellack in der StVO erlaubt?!

  • Hey Leute hab eine frage zu dem FoliaTec Lack hab jetzt bei eBay den Lack gefunden aber in der Beschreibung steht das der in der StVO nicht zugelassen ist. Stimmt das ? Wenn ja was kann da passieren mit Polizei/TÜV?


    Lg



    Danke im vorraus :)

  • Wenn es schwarz oder rot oder hält normale Farben sind ist es erlaubt. Ich denk die Polizisten und TÜV mänikens wissen das eh net.


    Ich hab auspufffarbe bei mir drauf ;)

    9.2010 ---> 5.2011 Opel Vectra B mit 115 PS
    5.2011 ---> 6.2013 Seat Ibiza 6k mit 60 PS
    6.2013 ---> 7.2013 Seat Ibiza 6L Cupra mit 179 PS :klatsch::thumbdown: Brandstifter :thumbdown::klatsch:
    7.2013 --->2.2016 Seat Ibiza Cupra
    2.2016 ---> Seat Leon 5F FR 1.4 TSI ACT

  • Signalfarben wie z.b. RAL1026 ( Leuchtgelb ) und RAL2005 ( Leuchtorange ) sind verboten weil diese Farben Behördenfahrzeuge vorbehalten sind und sie Partikel enthalten, die durch Lichteinfall reflektieren.


    §49a StVZO


    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.


    Da zählt selbstleuchtende Farbe dazu..

    " Das kannste schon so machen, aber dann isses halt kacke ! "

  • Die Farben unterscheiden sich schon und man sieht es, ob es eine Signalfarbe ist..erst recht durch das "selbstleuchtende"..


    geprüft werden kann das mit ner UV Lampe z.b.

    " Das kannste schon so machen, aber dann isses halt kacke ! "

  • geprüft werden kann das mit ner UV Lampe z.b.


    Die jeder Streifencop natürlich bei sich trägt ;)


    Ein Kumpel von mir fährt ein Neongelben Ascona B seit mehreren Jahren der wurde zwar schon oft angehalten weil, die Farbe nicht das auffälligste ist an dem Wagen,aber wegen der Farbe haben die noch nie was gesagt,auch durch den Tüv geht er regelmässig.
    Wie ist nun das zu erklären ???

    Mein Ibi parkt nicht... mein Ibi lauert !!! :evil:

    Einmal editiert, zuletzt von rabi ()

  • Weil er wohl "nur" ne Neonfarbe hat und keine fluoreszierende Farbe...


    Bist du Cop oder schaust den Cops öfter mal in die Taschen ? ;)

    " Das kannste schon so machen, aber dann isses halt kacke ! "

  • Hier wurde ne frage gestellt und diese frage wurde anhand von paragrafen ausm gesetzbuch beantwortet



    was diskutiert ihr hier rum vonwegen "ob es auffällt" darum gehts doch garnicht.


    Soll der threadersteller doch letztenendes selber entscheiden ob er das risiko eingeht oder nicht. Fakt ist, wie DerCupra schon sagte, Leuchtfarben sind am auto nicht gestattet. Steht so im gesetzbuch Fertig punkt aus.


  • Danke ;)


    Closed!