Nürburgring.. was brauch ich ?!

  • Hey Leute,
    Was muss ich erfüllen um mit meinem Auto aufm Ring fahren zu können ?!
    Brauch mein Auto Tüv und Kennzeichen sprich eine zulassung ... oder kann ich auch mit einem Auto ohne KZ dadrauf rum fahren.
    Weiß das vllt jemand von euch ?

  • Allgemeine Bedingungen für
    das Befahren des Nürburgrings

    Allgemeines
    Der Nürburgring wird an veranstaltungs- und testfreien Tagen für touristische Fahrten (Touristenfahrten) freigegeben. Für diese
    Fahrten gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird.
    § 1 - Fahrerlaubnis
    1) Das Befahren des Nürburgrings ist nur mit Kraftfahrzeugen erlaubt, die der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    entsprechen.
    Fahrzeuge, die bauartbedingt oder aufgrund ihres technischen Zustandes eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h
    unterschreiten, sowie Quads sind von der Teilnahme an den Touristenfahrten ausgeschlossen. Außerdem ist das Befahren mit LKWs
    nicht erlaubt.
    2) Jeder Fahrzeugführer muss im Besitz eines gültigen Tickets der Nürburgring Automotive GmbH und einer gültigen Fahrerlaubnis
    sein. Der Fahrzeugführer hat die Fahrerlaubnis sowie den Kraftfahrzeugschein mit sich zu führen. Fahrzeugführer eines nicht in
    Deutschland zugelassenen Fahrzeuges müssen einen Versicherungsnachweis bei sich führen. Das Befahren der Nordschleife mit
    Transponder ist ausschließlich in Verbindung mit der gültigen Identifikationskarte gestattet. Ein Befahren der Nordschleife nur mit
    Transponder ohne Mitführung der Identifikationskarte ist nicht zulässig. Sämtliche Tickets verlieren am 31.12. eines jeden Jahres ihre
    Gültigkeit. Eine Übertragung von Restrunden auf das Folgejahr ist nicht möglich. Die Tickets sind Eigentum der CST GmbH.
    Sämtliche Rundentickets können wieder aufgeladen werden und sind ab Mitte 2009 auch als Cash-Karte zu verwenden.
    3) Fahrzeuge mit Überführungs-Kennzeichen (rote Nummern), Kurzzeitkennzeichen (04er Nummern), Oldtimer-
    Wechselkennzeichens (07er Nummern) sind nicht zugelassen.
    4) Die Nürburgring Automotive GmbH behält sich vor, Fahrzeuge mit optisch erkennbaren Mängeln von den Touristenfahrten
    auszuschließen. Ersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
    § 2 – Benutzung des Nürburgrings
    1) Die Einfahrt zum Nürburgring wie auch die Ausfahrt darf nur über die hierfür eingerichteten und kenntlich gemachten Stellen
    erfolgen.
    2) Der Nürburgring ist Einbahnstraße und dementsprechend beschildert. Er wird in Uhrzeigerrichtung befahren.
    3) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen. Es gilt das Rechtsfahrgebot. Überholen ist nur links gestattet.
    4) Auf dem gesamten Nürburgring einschließlich der Seitenstreifen besteht absolutes Halteverbot. Ausgenommen sind Fahrzeuge
    mit technischen Defekten. Ebenso verboten ist das Wenden und Rückwärtsfahren auf dem Nürburgring.
    5) Bleibt ein Fahrzeug aufgrund Unfalls oder technischen Defekts auf dem Nürburgring oder auf den Nebenanlagen stehen, so hat
    der Fahrzeugführer den Vorfall unverzüglich bei der Streckenaufsicht (Tel: 08000302112) zu melden. Das Fahrzeug bzw. die
    Gefahrenstelle sind ordnungsgemäß abzusichern und darüber hinaus ist das Fahrzeug nach näherer Weisung der Streckenaufsicht
    durch den hierzu eingesetzten vom Nürburgring autorisierten Abschleppdienst aus dem Streckenbereich abschleppen zu lassen. Die
    hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Fahrzeughalters. Private Abschleppfahrten sind nicht erlaubt.
    6) Die Verwendung von Schneeketten und Spike Reifen ist nicht erlaubt. Ebenso verboten ist die Benutzung von Rennreifen (z.B.
    Slicks). Es wird kein Winterdienst durchgeführt.
    7) Motorradfahrer müssen komplette Schutzkleidung tragen.
    8) Autofahrer müssen angeschnallt sein, dies gilt auch für Personen auf den Rücksitzen. Kinder müssen mit den entsprechenden
    Rückhaltesystemen gesichert werden.
    9) Im Bereich von Unfallstellen gilt absolutes Überholverbot. Unfallstellen sind in angemessener Geschwindigkeit, höchstens aber
    mit 50 km/h zu passieren. Die Signalgebung des eingesetzten Streckensicherungspersonals bzw. der Streckensicherungsfahrzeuge ist
    unbedingt zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Anzeige „Bus voraus“ Streckensicherungsfahrzeuge mit eingeschalteter
    Rundumleuchte dürfen nicht überholt werden. Missachtungen werden mit Fahrverbot geahndet.
    10) Steckensperrungen infolge von Unfällen etc. werden durch rote Lichtsignale angezeigt.
    § 3 - Geschwindigkeit
    1) Auf dem Nürburgring müssen die Grundregeln über die Fahrgeschwindigkeit gemäß § 3 Abs. 1 StVO eingehalten werden.
    (siehe unteren Auszug aus der StVO).
    2) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind entsprechend § 29 Abs. 1 StVO verboten. Dies schließt Geschwindigkeitsrekordsversuche
    einzelner Kraftfahrzeuge ausdrücklich ein.
    3) Die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Strecke haben alle Nutzer des Nürburgrings zu beachten.
    4) Die als "Baustelle" gekennzeichneten Abschnitte des Nürburgrings müssen langsam befahren werden. Die angegebene
    Geschwindigkeitsbeschränkung ist unbedingt einzuhalten.
    § 4 - Haftung und Schäden
    1) Das Befahren des Nürburgrings erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung der Nürburgring Automotive GmbH und der von ihr
    gestellten Personen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen
    des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
    Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
    2) Unfälle sowie Beschädigungen an der Fahrbahn, den Banketten, den Einzäunungen, den Leitplanken oder anderen
    Einrichtungen des Nürburgrings sind unverzüglich dem Personal der Nürburgring Automotive GmbH zu melden.
    Zuwiderhandlungen werden als Unfallflucht zur Anzeige gebracht. Die entstandenen Schäden werden in einem
    Schadensprotokoll aufgenommen und sind vom Schädiger zu unterschreiben. Die Kosten für die Schadensbeseitigung, hierunter
    fällt auch der Einsatz des Streckensicherungspersonals bzw. der Streckensicherungsfahrzeuge gehen zu Lasten des Verursachers.
    Die Stundentarife, die bei unfallbedingten Streckensperrungen und Personal bzw. Fahrzeugeinsätzen anzuwenden sind, können
    auf Verlangen an der neuen Nordschleifen-Zufahrt eingesehen werden. Die Geltendmachung eines im Einzelfall
    nachzuweisenden höheren Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Diese Regelung gilt auch für Streckensperrungen, die
    nicht unfallbedingt sind, sondern auf den Verlust von Betriebsmitteln zurückzuführen sind.
    3) Die Nürburgring Automotive GmbH hat wegen aller durch den Benutzer verursachten Schäden gem. Abs. 2 das Recht, auf die
    entstandenen Schäden eine Abschlagszahlung in bar zu verlangen.

  • § 5 – Taxifahrten
    1) Die Durchführung kommerzieller Taxifahrten, ob entgeltlich oder unentgeltlich, im Rahmen der Touristenfahrten ist untersagt.
    Eine kommerzielle Taxifahrt ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Personenbeförderung Dritter, die der Erzielung oder
    Anbahnung eines unmittelbaren oder mittelbaren Gewinns und/oder Leistungserfolges dient. Hierzu zählt insbesondere die
    Anbahnung oder Vertiefung von Geschäftsbeziehungen zu Dritten, Verknüpfung mit weiteren Leistungen des Ausrichters und
    oder Durchführenden der Taxifahrten, Firmenincentives (intern, extern), Gewinnspiele sowie das Versteigern von
    Mitfahrgelegenheiten über Internetauktionshäuser wie „ebay“ und das Anbieten solcher Fahrten über Internetseiten,
    Zeitungsanzeigen etc.
    2) Ein Verstoß gegen Absatz 1 zieht ein sofortiges Hausverbot nach sich.
    3) Jegliche Art der gewerblichen Nutzung der Touristenfahrten bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Nürburgring
    Automotive GmbH. Fahrertrainings oder Einweisungsfahrten durch dritte Anbieter oder Privatpersonen sind während der
    Touristenfahrten grundsätzlich verboten. Dieses Verbot bezieht sich auch auf Fahrschulen.
    § 6 – Lärm / Umwelt
    1) Jegliche Schädigung der Umwelt ist unverzüglich dem Kontrollpersonal zu melden.
    2) Fahrzeuge, die die im Fahrzeugschein eingetragenen Lärmgrenzwerte bezüglich der Stand- und Fahrgeräusche nicht einhalten,
    sind vom Befahren der Strecke ausgeschlossen. Außerdem dürfen der Lärmgrenzwert gemäß Nahfeldmessmethode (95 dB(A))
    sowie der von der Nürburgring Automotive GmbH festgelegte maximale Schallleistungspegel, gemessen bei der Vorbeifahrt
    nicht überschritten werden. Die Nürburgring Automotive GmbH führt an der Strecke Schallmessungen durch und behält sich
    vor, Fahrzeuge, die die vorgenannten Lärmgrenzwerte überschreiten, von den Touristenfahrten auszuschließen, auch dann, wenn
    die Lärmgrenzwerte die im Fahrzeugschein eingetragen sind, eingehalten werden. Ausgeschlossen werden ebenfalls Fahrzeuge
    mit defekter oder unzulässig veränderter Auspuffanlage.
    3) Ersatzansprüche oder Ansprüche auf Rückzahlung der Fahrgebühr bestehen bei einem gem. Abs. 2 ausgesprochenen Fahrverbot
    nicht.
    § 7 – Sonstiges
    1) Das Befahren der Steilstrecke, der Rettungs- und der Versorgungsstraßen ist verboten.
    2) Den Weisungen des Personals der Nürburgring Automotive GmbH ist unbedingt Folge zu leisten.
    3) Foto-, Film- und Videoaufnahmen während der laufenden Touristenfahrten sind grundsätzlich verboten.
    4) Jegliche Art der gewerblichen Nutzung der Touristenfahrten bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Nürburgring
    Automotive GmbH. Fahrertrainings oder Einweisungsfahrten durch dritte Anbieter oder Privatpersonen sind während der
    Touristenfahrten grundsätzlich verboten. Dieses Verbot bezieht sich auch auf Fahrschulen.
    5) Einweisungsfahrten (Guidefahren) jeglicher Art paarweise oder in Kolonne sind ein Sicherheitsrisiko für die übrigen
    Nordschleifennutzer und daher verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einem Fahrverbot für die entsprechenden Fahrer
    geahndet.
    6) Im Falle eines Verlustes der Jahreskarte, ist dieser binnen 48 Stunden der Nürburgring Automotive GmbH zwecks Ausstellung
    einer Ersatzkarte zu melden. Sollte nicht binnen 48 Stunden ab Feststellung des Verlustes eine entsprechende Meldung bei der
    Nürburgring Automotive GmbH eingehen, wird keine Ersatzkarte zur Verfügung gestellt. Bei rechtzeitiger Verlustmeldung gibt die
    Nürburgring Automotive GmbH eine Ersatzkarte aus. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00 € fällig.
    7) Die Nürburgring Automotive GmbH behält sich vor, stichprobenartig die Identität des Jahreskartenbenutzers zu überprüfen. Im
    Falle des Missbrauchs der Jahreskarte (z.B. Übertragung) wird die Karte ersatzlos und ohne Erstattung des Kaufwertes eingezogen.
    Weiterhin behält es sich die Nürburgring Automotive GmbH vor, den jeweiligen Personen ein Fahrverbot zu erteilen und den
    Missbrauch anzuzeigen.
    8) Die Nürburgring Automotive GmbH führt in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen technische Kontrollen an der Zufahrt
    durch. Fahrzeuge, die dabei Mängel aufweisen bzw. eine Gefährdung für andere Nutzer darstellen, werden von den
    Touristenfahrten ausgeschlossen. Ersatzansprüche können hieraus nicht gestellt werden.
    9) Die Strecke kann jederzeit aus nichtvorhersehbaren Gründen (z.B. Unfall, Witterung, Streckenbeschaffenheit etc.) sofort gesperrt
    werden. Ersatzansprüche können daraus nicht gestellt werden.
    § 8 – Sanktionen
    Für schuldhafte Verstöße jeglicher Art gegen diese allgemeinen Bedingungen für das Befahren des Nürburgrings wird zwischen
    dem Benutzer und der Nürburgring Automotive GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 250 (in Worten:
    zweihundertfünfzig) zu Gunsten der Nürburgring Automotive GmbH vereinbart. Durch die Einbehaltung der verfallenen
    Vertragsstrafe wird die Geltendmachung eines höheren Schadens ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Dem Nutzer wird
    ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Die
    Nürburgring Automotive GmbH behält sich das Recht vor, bei Verstößen jeglicher Art dem Benutzer Fahrverbot zu erteilen. Art und
    Umfang des Fahrverbots für die verschiedenen Verstöße, können bei der Nürburgring Automotive GmbH erfragt werden.
    Auszug aus der StVO § 3 Abs. 1
    „Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit
    insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den
    Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“… „
    Stand: Januar 2009

  • Sicherheitsregeln
    Touristenfahrten Nürburgring
    Zur weiteren Verminderung der Unfallgefahr wird die Nürburgring
    Automotive GmbH während der Touristenfahrten auf die Einhaltung der
    folgenden Vorschriften im Sicherheitsinteresse der vielen Nutzer achten
    und Verstöße entsprechend ahnden:
    Rechtsüberholverbot
    Geschwindigkeitsbegrenzung in gekennzeichneten Gefahrenbereichen
    Verbot der absichtlichen Verschmutzung der Strecke bzw. Vorschrift zur Information an das
    Streckensicherungspersonal nach Verschmutzung der Strecke
    Kameraverbot
    Verbot des Weiterfahrens bei festgestelltem Betriebsmittelverlust
    Kontrolle von Fahrzeugen auf Einhalten der StVZO vor dem Befahren der Strecke
    Jeder Fahrzeugführer hat die Fahrerlaubnis und den Kraftfahrzeugschein mitzuführen
    Kraftfahrzeugschein, Führerschein und bei internationalen Gästen auch die Versicherungspapiere sind bitte immer
    mitzuführen
    Gefahrenstelle, Überholverbot,
    Gefahrenstelle mit max. 50 km/h passieren.
    Gefahr, Betriebsmittel auf der Fahrbahn,
    Überholverbot. Im Gefahrenbereich max. 50 km/h.
    Licht an bei Motorrädern.
    Auf der gesamten Strecke besteht absolutes Halteverbot.
    Es gilt das Rechtsfahrgebot. Überholen nur links gestattet. Verstöße werden geahndet.
    Nordschleifen-Notruf. Am besten im Handy speichern: 0 80 00 / 302 - 1 12.
    Unfälle und liegen gebliebene Fahrzeuge sind stets mit Warndreieck abzusichern.
    Bei „Rot“ Strecke gesperrt. Fahrt langsam fortsetzen. Jederzeit zum Anhalten bereit sein.
    Anschnallen nicht vergessen. Gilt auch für die Rücksitze.
    Motorradfahrer müssen komplette Schutzkleidung tragen.
    Fahrzeuge mit Überführungs-, Kurzzeitkennzeichen und Oldtimer-Wechselkennzeichen (07-Nummer)
    sind nicht zugelassen. LKWs sind ebenfalls nicht erlaubt.
    Fahrzeuge mit einer Lärmentwicklung über 95 dB(A) sind nicht zugelassen.
    Auf Betriebsmittelverlust (Kühlwasser, Öl, Kraftstoff ) achten. Bei festgestelltem Verlust sofort Fahr zeug am
    Fahrbahnrand abstellen. Nachfolgenden Verkehr warnen.
    Einweisungs- und Kolonnenfahrten sind verboten. Es gelten die StVO und StVZO.
    Regeln für ein sicheres Miteinander:
    Sicherheitsregeln
    Touristenfahrten Nürburgring
    VORSICHT STATT NACHSICHT
    Die Nordschleife ist nicht nur das schönste Stück Asphalt zwischen Nord- und Südpol, sondern trägt auch den
    Beinamen „Grüne Hölle“ – und das zu Recht. Tückische Kuppen, „blinde Kurven“ und unterschiedliche Reibwerte der
    Strecke machen den Eifelkurs vor allem für Neulinge zu einer sehr anspruchsvollen Herausforderung. Besonders
    kritische Passagen sind mit einem -Schild ge kennzeichnet. Aber auch sonst gilt: Die Nord schleife ist keine moderne
    Rennstrecke. Sie ist vielmehr die schönste Landstraße ohne Gegenverkehr. Also: kein Risiko eingehen!
    Verhalten bei einem Unfall:
    Auf keinen Fall wenden oder rückwärts fahren! Verbot der Weiterfahrt bei einem Unfall. Fahrzeug sicher am
    Fahrbahnrand abstellen! Warndreieck aufstellen! Nach folgende Teilnehmer warnen, sich aber selber hierbei nicht in
    Gefahr bringen! Erste Hilfe bei Verletzten leisten! Unfall unter der Notrufnummer melden! Hierbei genau angeben,
    was, wo, mit wie vielen Verletzten geschehen ist!
    Unfall unter der Notrufnummer 0 80 00/3 02 - 1 12 melden!
    Bitte beachten Sie die aushängende Fahrordnung!

  • 1) Fahrzeuge, die bauartbedingt oder aufgrund ihres technischen Zustandes eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h
    unterschreiten
    , sowie Quads sind von der Teilnahme an den Touristenfahrten ausgeschlossen.

    Tja Kevin, dann hat sich das für dich ja schon erledigt :D :P


    Spaß beiseite: was hattest denn vor? Mit dem Ibiza hin oder hattest du da eher an einen Wagen der nicht zugelassen ist, gedacht??

  • Ich wollt mir einen klein wagen kaufen leer machen Motor rein scheiss auf tüv usw karre aufm Hänger und dann ab dahin..
    Der Wagen hätte dann natürlich auch keine Zulassung und keine Kennzeichen (anmeldung).
    Aber der Rot makierte satz hat ja schon alles gesgat....
    Schade :D

  • Du brauchst:


    1. getüvtes Auto
    2. GUTE REIFEN
    3. GUTE BREMSEN!
    4. Harte Nerven
    5. Sehr gute Fahrerfahrung im Umgang mit deinem Auto
    6. Beifahrer (der dir sagt aus welcher Richtung hintere Autos anrücken)


    Zu Punkt 6: Du hast soviel zu tun auf der Strecke dass du kaum die Gelegenheit hast in die Rückspiegel zu schauen. Ein Beifahrer ist sehr nützlich, da sich nicht alle an die Regeln halten und nur links überholen. Hab das oft erlebt als ich auf dem Ring war, da kamen die gerade da an wo sie lustig waren. Mein Beifahrer war Gold wert, sonst hätte es mit Sicherheit gekracht.

    100% Sauger! Hier blasen nur die Weiber! ... :P AMG-Fremdgeher ...
    Hubraum kann man nur durch noch mehr Hubraum ersetzen! Gleiches gilt für Zylinder! :love:

  • Punkt 2 und 3 sind sachen die auf jeden fall stimmen müssen genau so wie ein gutes fahrwerk !
    Punkt 1 wird schwierig :P
    Und zumal wollte ich auch nicht noch ein Auto bei der Versicherung versichern lassen, eins reicht mir erstmal 8o

  • Ich rate dir mal an mit einem mal im Auto mitfahren,der die Strecke kennt,damit du mal siehst wies da so abgeht.Ich gebe dem Mike vollkommen Recht.Mein Beifahrer ist immer derselbe und auch immer dabei.Er kennt den Streckenverlauf aus dem FF.Ich kann mich voll auf ihn verlassen.Und kann dir auch nur bestätigen dass ein Beifahrer unentbärlich ist.


    Übrigens ich bin vllt am Samstag wieder da,wenn offen ist :D

    Car History:


    2005-2007 Seat Ibiza 6K GP01,1,9 TDI Sport 110PS


    2007-2009 Seat Ibiza 6L Cupra,1,9 TDI 160PS (RIP Black Beast) ;( ;(


    2009-???? Seat Leon 1M Cupra R,1,8T 20VT 225PS
    2011-2013Seat Ibiza 6j ST Copa,1,6 TDI 90 PS (RIP)


    2014-??? Seat Exeo ST,2.0 TDI 143PS



    Der mit dem gelben Löwen tanzt :P

  • du brauchst 3-4 wochenenden, ne xbox oder ne playsi, und ausdauer.


    es sei denn du willst jmd hinterher fahren, was keinen spass macht.


    viele kurven, fast alle kurven, sind garnicht einsehbar, und wenn man da nicht nen ansatzpunkt hat was vmax für dein fahrzeug ist, also die strecke in und auswendig kennt, sollte man dringend immer nem erfahrenem hinterher fahren. ansonsten brems lieber vor jeder kurve auf 100 runter.

  • viele kurven, fast alle kurven, sind garnicht einsehbar, und wenn man da nicht nen ansatzpunkt hat was vmax für dein fahrzeug ist, also die strecke in und auswendig kennt, sollte man dringend immer nem erfahrenem hinterher fahren. ansonsten brems lieber vor jeder kurve auf 100 runter.


    Dann brauch Kevin mit dem Ibiza ja gar nicht bremsen ;)

  • @ Morris: Sicher das die Nordschleife als Straße gilt bzw das man Versicherungsschutz hat? Was ich bisher immer gehört hab ist das kein Versicherungsschutz besteht im Falle eines Unfalls.



    Naja ich war gestern auf em Ring un bin morgen auch wieder drauf, sonst noch jemand da?



    Gruß Tim

  • Zum ersten kennenlernen bei irgendjemanden mitfahren.
    Da empfehle ich das touristenfahrerforum.de.


    Dann empfehlen sich für den Streckenverlauf rund 1000 Runden auf der PS2 mit GT4.
    Ist wohl das realistischste Spiel für die Nos.


    Und dann mal vorsichtig selber versuchen.
    Nach ca. 100 Runden dürfte es dann anfangen Spaß zu machen.

  • Jepp hab heut ma nachgelesen, stimmt tatsächlich mit dem Versicherungsschutz. Wenigstens bleibt ma net aufm Schaden sitzen falls doch ma was passiert.

  • Dann brauch Kevin mit dem Ibiza ja gar nicht bremsen ;)



    Das stimmt sogar teilweise :)
    Als ich hinter einem Kollegen hergedüst bin war nach der Runde meine Bremsanlage zwar heiss, aber nicht überhitzt, er war ~20s schneller rum als ich mit nem 190E aber hatte 4 qualmende Scheiben....mit nem langsamen Motor wie meinem kommt es halt auf das "runde" Fahren an, aber das kann zu nem Problem werden wenn auf einmal ne Meute von 5 Schnellen die du vorbeilassen willst dir vor der Kurve die Außenlinie zu machen und du ne Vollbremsung machen willst.


    So aus Erfahrung kann ich dir nur diese Tips geben


    a) versuch grob den Streckenverlauf reinzukriegen, Videos, Playstation, Mitfahren egal
    b) besorg dir nen Beifahrer der die Strecke kennt
    c) geh zur Seite, immer nach rechts!
    d) schau in den Rückspiegel
    e) schau in den Rückspiegel
    f) das Adenauer Forst ist schärfer als man denkt
    g) nicht in der Kurve auffe Bremse ;)
    h) Nummer der StreSi einprogrammieren: 02691/302215


    Ich muss allerdings sagen, dass viele der "profi touristenfahrer", besonders dabei Engländer, fahren wie die letzten Deppen und gnadenlos sind, daher das "schau in den Rückspiegel". Und einige der Engländer sind auch ohne Versicherungsschutz unterwegs, was einen Unfall dann besonders toll macht.


    Und hier ein "Beweisfoto" dass die graue Möhre echt drauf war ;)



    Aktueller Status des grauen Pannenmobils: Läuft (noch)


    Die letzten 4 Pannen:
    Eigene Dummheit: Bremsanlage überhitzt :P
    Simmerring Getriebe links (141.000km)
    Flexrohr kaputt (139.000km)
    LPG Sicherung hopps (110.000km)

  • Hier meine Fotos:


    Dieses "Tier" hast du bestimmt auf der Stecke totgefahren und als Trophäe an den Rückspiegel gehangen oder?! ^^
    Oder es hat sich heimlich über Nacht in deinem Auto erhängt :P


    *gegen Gegenstände am Innenspiegel* :D