Und wenn der Verkäufer dann evtl. noch sagt er hat ihn auf alles hingewiesen (muss ja gar nicht stimmen) dann wird’s schwer das Gegenteil zu beweisen...
das stimmt nicht ganz so ... normalerweise, muss der Privatverkäufer im kaufvertrag, auf vorhandene mängel am auto hinweisen.
Ganz ehrlich, ich würde alles versuchen um die karre zurück zu geben. Auch wenn der anwalt nicht günstig ist, es ist besser als sich die nächsten jahre von tag zu tag zu ärgern.