Ich habe mir selbst eine MHV mit Gutachten zugelegt, die ist aus einem Teil, lasergeschnitten. Diese habe ich stumpf an meine Haube geschweißt, dadurch nimmt sie die leicht gewölbte Form an - mit angefalzter Kante wäre das nur schwer möglich.
Beim lackieren muss eine Nummer mit unter den Klarlack und das Gutachten soll nach der Eintragung eingezogen werden.
Prinzipell liegt jede Eintragung immer im Ermessen des Prüfers, aber wenn deine MHV nicht übermässig weit nach unten geht sehe ich eine Eintragung nach §21 nicht gefährdet - möglicherweise hast du es auch schon geschafft.
Falls nicht kann ich dir eine Kopie schicken somit hat der Prüfer schon mal nen Anhaltspunkt.
Ich baue mir z.B. meine Einarmwischer immer selber und lasse diese nach §21 abnehmen, kostet je nach Aufwand und Ermessen des Prüfers zwischen 40 und 80€.
Ich hoffe ich konnte dir trotzdem noch helfen.